Die Steighilfen erhöhen die Bodenhaftung und Sicherheit gegen seitliches Abrutschen. Einen absoluten Schutz gegen seitliches oder sonstiges Abrutschen oder gegen Umkippen des Fahrzeugs können die Steighilfen aber nicht gewährleisten!
Der Fahrer (m/w/d) des kettenbetriebenen Raupenfahrzeugs hat vor und bei jeder Nutzung der Steighilfen stets zu überprüfen und sicherzustellen:
- dass die Montage und Nutzung der Steighilfen auf dem kettenbetriebenen Raupenfahrzeug dessen Betriebserlaubnis nicht ausschließt oder einschränkt oder zu unerlaubten oder sicherheitsrelevanten Funktionsbeeinträchtigungen führt,
- dass die Steighilfen ordnungsgemäß und sicher montiert sind (die Überprüfung hat vor jeder Nutzung zu erfolgen!),
- dass die örtlichen Gegebenheiten und der Untergrund die Nutzung der Steighilfen ermöglichen, und
- dass von der Nutzung der Steighilfen keine Gefahren für Dritte ausgehen.
Der Fahrer des kettenbetriebenen Raupenfahrzeugs hat bei Nutzung der Steighilfen stets darauf zu achten, dass das Raupenfahrzeug nicht in die konkrete Gefahr des Abrutschens oder Umkippens gelangen kann.
Die Verantwortung für die sichere und erlaubte Nutzung der Steighilfen trägt allein der Nutzer des kettenbetriebenen Raupenfahrzeugs.